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Die Verantwortung für die Überwachung der GAP-Strategiepläne sollten die nationale Verwaltungsbehörde und ein zu diesem Zweck eingerichteter nationaler Begleitausschuss tragen. Der nationale Begleitausschuss sollte dafür verantwortlich sein, die wirksame Umsetzung der GAP-Strategiepläne zu überwachen. Seine diesbezüglichen Aufgaben sind festzulegen. Wenn ein GAP-Strategieplan von Regionen erstellte Elemente enthält, sollten die Mitgliedstaaten und die betreffenden Regionen regionale Begleitausschüsse bilden und in diesen vertreten sein können. In diesem Fall sind die Vorschriften zur Abstimmung mit dem nationalen Begleitausschuss zu präzisieren.
Jeder Mitgliedstaat benennt eine nationale Verwaltungsbehörde für seinen GAP-Strategieplan. Die Mitgliedstaaten können unter Berücksichtigung ihrer…
Jeder Mitgliedstaat setzt innerhalb von drei Monaten nach dem Tag, an dem die Kommission dem Mitgliedstaat den Durchführungsbeschluss zur Genehmigung eines…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Begünstigten, die im Rahmen der Interventionen des GAP-Strategieplans eine Unterstützung erhalten, sowie die…
Für die Verwaltung und Umsetzung jedes einzelnen GAP-Strategieplans sollte eine nationale Verwaltungsbehörde verantwortlich sein, die auch der zentrale…
Die Verantwortung für die Begleitung des Programms sollte von der Verwaltungsbehörde und von einem zu diesem Zweck eingesetzten Begleitausschuss gemeinsam…
Da den Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Entscheidung eingeräumt werden soll, die Konzeption und die Umsetzung ihrer GAP-Strategiepläne auf regionaler Ebene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.