Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um übermäßigen Verwaltungsaufwand für die nationalen Behörden und die Landwirte zu vermeiden, die Verfahren so weit wie möglich zu vereinfachen und die Formulare für Beihilfeanträge weniger komplex zu gestalten, sollten die aufgrund der Anwendung der Finanzdisziplin aus dem vorhergehenden Agrar-Haushaltsjahr übertragenen Beträge nicht erstattet werden, wenn entweder im zweiten Jahr in Folge (Jahr N+1) die Finanzdisziplin angewendet wird oder wenn sich der Gesamtbetrag der nicht gebundenen Mittel auf weniger als 0,2 % der jährlichen Obergrenze des EGFL beläuft.
Wurde die Finanzdisziplin angewandt, sind die gemäß Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe d der Haushaltsordnung übertragenen Mittel in dem Maße zur Finanzierung der…
Um sicherzustellen, dass die Beträge zur Finanzierung der GAP die jährlichen Obergrenzen nicht überschreiten, sollte der Mechanismus für die Finanzdisziplin,…
Gemäß Artikel 169 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 können nicht gebundene Mittel für Maßnahmen gemäß Artikel 4 Absatz 1 der vorliegenden…
Die Haushaltsdisziplin erfordert auch, dass die jährliche Obergrenze für die aus dem EGFL finanzierten Ausgaben unter allen Umständen und in allen Phasen des…
Die Haushaltsdisziplin erfordert auch, dass die jährliche Obergrenze für die aus dem EGFL finanzierten Ausgaben unter allen Umständen und in allen Phasen des…
Als Grundregel gilt, dass Betriebsinhaber, die ihren Beihilfeantrag auf Direktzahlungen für ein bestimmtes Kalenderjahr N einreichen, ihre Beihilfezahlung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.