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Für Fälle mit ungewöhnlich niedrigen Outputs sollte eine neue Form der Zahlungsaussetzung eingeführt werden. Sind die Outputs gemessen an den geltend gemachten Ausgaben ungewöhnlich niedrig und kann der Mitgliedstaat dies nicht hinreichend begründen, sollte die Kommission in der Lage sein, zusätzlich zu der Kürzung der Ausgaben für das Agrar-Haushaltsjahr N-1 künftige Ausgaben im Zusammenhang mit der Intervention auszusetzen, bei der der Output ungewöhnlich niedrig war. Diese Aussetzungen sollten einer Bestätigung im jährlichen Beschluss über den Leistungsabschluss bedürfen.
Wie es schon gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 der Fall war, sollte die Kommission in der Lage sein, Zahlungen auszusetzen, wenn gravierende Mängel in der…
Im Einklang mit dem neuen GAP-Umsetzungsmodell sollte ein jährlicher Leistungsabschluss eingeführt werden, um zu kontrollieren, ob die Ausgaben gemessen an den…
Die Kommission kann die Zahlungen ganz oder teilweise aussetzen, wenn a) das Verwaltungs- und Kontrollsystem für das Programm einen erheblichen Mangel aufweist,…
Gelten obligatorische Eindeckungen, so sollte die Kommission die Möglichkeit haben, deren Anwendung in bestimmten Ausnahmefällen vorübergehend auszusetzen. Eine…
Damit von der Befugnis zur Aussetzung bestimmter vertraglicher Pflichten in verhältnismäßiger Weise Gebrauch gemacht wird, sollten die Abwicklungsbehörden über…
In der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 sind für die Fonds Kürzungen und Aussetzungen der monatlichen bzw. der Zwischenzahlungen vorgesehen. Obwohl diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.