Verordnung (EU) 2021/2269 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1091 im Hinblick auf den Beitrag der Union für integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, dass die Mitgliedstaaten für die Referenzjahre 2023 und 2026 Kernstrukturdaten und Moduldaten über landwirtschaftliche Betriebe (im Folgenden „Kerndaten“ bzw. „Moduldaten“) erheben und übermitteln.
Erwägungsgrund 1 32021R2269
Erwägungsgrund 1 32021R2269Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen