Erwägungsgrund 5 32021R2269
Der kommende MFR für die Jahre 2021 bis 2027 wurde durch die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates festgelegt.
Der kommende MFR für die Jahre 2021 bis 2027 wurde durch die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates festgelegt.