Verordnung (EU) 2021/2269 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1091 im Hinblick auf den Beitrag der Union für integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2018/1091 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 9 32021R2269
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