Erwägungsgrund 8 32021R2269
Darüber hinaus ist es nach seinem Austritt aus der Union angebracht, die Bezugnahme auf das Vereinigte Königreich in der Verordnung (EU) 2018/1091 zu streichen.
Darüber hinaus ist es nach seinem Austritt aus der Union angebracht, die Bezugnahme auf das Vereinigte Königreich in der Verordnung (EU) 2018/1091 zu streichen.