Erwägungsgrund 5 32021R0768
Die Transparenz des Eigenmittelsystems der Union sollte gewährleistet werden, indem dem Europäischen Parlament und dem Rat angemessene Informationen zur Verfügung gestellt werden. Daher sollten die Mitgliedstaaten für die Kommission die Unterlagen und Angaben bereithalten, die diese zur Ausübung der ihr im Zusammenhang mit den Eigenmitteln der Union übertragenen Befugnisse benötigt, und ihr diese gegebenenfalls übermitteln.