Erwägungsgrund 7 32021R0768
Die Modalitäten für die Unterrichtung der Kommission durch die für die Erhebung der Eigenmittel zuständigen Mitgliedstaaten sollten der Kommission die Überwachung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Einziehung der Eigenmittel ermöglichen; das gilt insbesondere bei Betrugsfällen und bei Unregelmäßigkeiten.