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Zwecks Vereinfachung sollte das Verfahren für die Angleichung der auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel an den Bestimmungen für die Angleichung der bestehenden Eigenmittel ausgerichtet werden. Der Gesamtbetrag der Angleichungen sollte unmittelbar auf die Mitgliedstaaten umgelegt werden.
Auf der Grundlage der in Artikel 5 Absatz 5 genannten jährlichen Übersicht mit der Berechnung der auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff…
Um eine ordnungsgemäße Anwendung der Finanzvorschriften über die auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel zu erleichtern,…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission jederzeit die Nachweise der Berechnung des Betrags der auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Erstellung…
Die Berechnungsmethode für die auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel sollte unter Berücksichtigung des geltenden…
Um sicherzustellen, dass der Union in jedem Fall ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist ein Verfahren vorzusehen, nach dem die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.