Erwägungsgrund 3 32021R0770
Die Mitgliedstaaten sollten für die Kommission die Unterlagen und Angaben bereithalten, die diese für die Ausübung der ihr im Zusammenhang mit den Eigenmitteln der Union übertragenen Befugnisse benötigt. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten der Kommission regelmäßig eine Übersicht über die auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel übermitteln.