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Um sicherzustellen, dass der Union in jedem Fall ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist ein Verfahren vorzusehen, nach dem die Mitgliedstaaten der Union die im Haushaltsplan veranschlagten auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel in Form monatlicher Zwölftel zur Verfügung stellen und die so bereitgestellten Beträge später verrechnen.
Vorbehaltlich des Unterabsatzes 3 können die Mitgliedstaaten für den spezifischen Bedarf im Zusammenhang mit den Ausgaben des europäischen Struktur- und…
Da die Union über die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vorgesehenen, auf nicht recycelten Verpackungsabfällen…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission jederzeit die Nachweise der Berechnung des Betrags der auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff…
Um sicherzustellen, dass der Union in jedem Fall ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist für die MwSt.-Eigenmittel und die im Einklang mit der…
Damit die Ziele der Union verwirklicht werden, sollte das Verfahren für die Berechnung der Zinsen insbesondere gewährleisten, dass die auf nicht recycelten…
Die Mitgliedstaaten sollten für die Kommission die Unterlagen und Angaben bereithalten, die diese für die Ausübung der ihr im Zusammenhang mit den Eigenmitteln…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.