Verordnung (EU, Euratom) 2021/770 des Rates vom 30. April 2021 zur Berechnung der auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel, zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung dieser Eigenmittel, der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel sowie bestimmter Aspekte der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel
Zwecks Vereinfachung sollte das Verfahren für die Angleichung der auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel an den Bestimmungen für die Angleichung der bestehenden Eigenmittel ausgerichtet werden. Der Gesamtbetrag der Angleichungen sollte unmittelbar auf die Mitgliedstaaten umgelegt werden.
Erwägungsgrund 10 32021R0770Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen