Erwägungsgrund 15 32021R0850
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, die auf den Einstufungen der betreffenden Stoffe als CMR-Stoffe durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/217 beruhen, sollten ab demselben Zeitpunkt gelten wie die Delegierte Verordnung.