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Um Kohärenz und Komplementarität sicherzustellen und gleichzeitig Doppelarbeit zu vermeiden, arbeitet das Kompetenzzentrum mit den einschlägigen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zusammen, einschließlich der ENISA, des Europäischen Auswärtigen Dienstes, der Generaldirektion der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission, der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats und der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission eingerichtet wurden, der einschlägigen Europäischen Digitalen Innovationszentren, des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität bei der mit der Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Europäischen Verteidigungsagentur im Zusammenhang mit den Aufgaben gemäß Artikel 5 der vorliegenden Verordnung und anderer einschlägiger Einrichtungen der Union. Das Kompetenzzentrum kann gegebenenfalls auch mit internationalen Organisationen zusammenarbeiten.
Die Zusammenarbeit gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels kann im Rahmen von Arbeitsvereinbarungen stattfinden. Diese Vereinbarungen werden dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt. Der Austausch von Verschlusssachen erfolgt im Rahmen von gemäß Artikel 36 Absatz 3 geschlossenen Verwaltungsvereinbarungen.
Die Agentur bemüht sich aktiv um Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und anderen Einrichtungen, insbesondere Unions-, Regierungs- und…
Das Zentrum arbeitet mit der Kommission, den einschlägigen Einrichtungen oder Agenturen der Union sowie den Mitgliedstaaten in transparenter Weise zusammen, um…
Zur Wahrnehmung ihres Auftrags und soweit es für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, sollte die Agentur mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen…
Das Kompetenzzentrum arbeitet eng mit anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zusammen, wobei deren jeweilige Mandate gebührend zu…
Die Zusammenarbeit gemäß Absatz 1 schafft Synergien zwischen den zuständigen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und verhindert Überschneidungen bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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