Erwägungsgrund 38 32021R0887
Während das Kompetenzzentrum und das Netzwerk sich um stärkere Synergien und Abstimmung zwischen dem zivilen und dem Verteidigungssektor im Bereich der Cybersicherheit bemühen sollten, sollten die unter diese Verordnung fallenden, im Rahmen von „Horizont Europa“ finanzierten Projekte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/695 durchgeführt werden, in der festgelegt ist, dass der Schwerpunkt bei Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Rahmen von „Horizont Europa“ ausschließlich auf zivilen Anwendungen liegen muss.