Erwägungsgrund 12 32019R0287
Die Kommission sollte mit den von den Schutzmaßnahmen betroffenen Ländern Konsultationen aufnehmen, sofern dies in den betreffenden Handelsabkommen, deren Vertragsparteien sie sind, vorgeschrieben ist.
Die Kommission sollte mit den von den Schutzmaßnahmen betroffenen Ländern Konsultationen aufnehmen, sofern dies in den betreffenden Handelsabkommen, deren Vertragsparteien sie sind, vorgeschrieben ist.