Erwägungsgrund 3 32022R1278
Darüber hinaus sollte es möglich sein, aus dem EMFF finanzielle Entschädigung für die vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeiten zu gewähren, wenn der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine die Sicherheit der Fangtätigkeiten gefährdet oder wenn die Auswirkungen dieses Angriffskriegs die Rentabilität der Fischereitätigkeiten beeinträchtigen. Diese vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeiten sollte ab dem 24. Februar 2022 förderfähig sein.