Verordnung (EU) 2022/1278 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 hinsichtlich spezifischer Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine auf die Fangtätigkeiten und zur Abfederung der Folgen der durch diesen Angriffskrieg verursachten Marktstörungen für die Lieferkette von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
Die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 sollte daher entsprechend geändert werden ––
Erwägungsgrund 9 32022R1278
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