Erwägungsgrund 14 32022R1465
In ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 26. März 2014 bewertete die Behörde die vorgelegten Daten und kam zu dem Schluss, dass sie Sicherheitsbedenken für beide repräsentativen Stoffe der Gruppe nicht ausschließen kann. Somit konnte die Behörde die Bewertung der Stoffe der FGE-Gruppe 203 nicht abschließen.