Erwägungsgrund 5 32022R1465
In ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 24. Juni 2015 bewertete die Behörde die vorgelegten Daten und kam zu dem Schluss, dass der repräsentative Stoff der Gruppe, p-Mentha-1,8-dien-7-al (FL-Nr. 05.117) in vivo genotoxisch ist und bei seiner Verwendung als Aromastoff daher Sicherheitsbedenken bestehen.