Erwägungsgrund 6 32022R1465
Im Anschluss an diese Stellungnahme hat die Kommission diesen Stoff mit der Verordnung (EU) 2015/1760 aus der Unionsliste der Aromen gestrichen.
Im Anschluss an diese Stellungnahme hat die Kommission diesen Stoff mit der Verordnung (EU) 2015/1760 aus der Unionsliste der Aromen gestrichen.