Erwägungsgrund 9 32022R1465
In Erwartung der Bewertung dieser Stoffe durch die Behörde, der möglichen vollständigen Bewertung dieser Stoffe gemäß dem Verfahren des Gremiums der Behörde und des Abschlusses des anschließenden Regulierungsverfahrens hat die Kommission die Verordnung (EU) 2016/1244 erlassen, mit der die Verwendung dieser Aromastoffe begrenzt wird, während ihr Status als Stoffe, deren Bewertung noch nicht abgeschlossen ist, beibehalten wird.