Erwägungsgrund 2 32022R2046
Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Austrittsabkommen“), dessen Bestandteil das Protokoll zu Irland/Nordirland (im Folgenden „Protokoll“) ist, ist am 1. Februar 2020 in Kraft getreten.