Verordnung (EU) 2022/2046 der Kommission vom 24. Oktober 2022 zur Änderung der Anhänge der Verordnungen (EU) Nr. 1408/2013 zwecks Anpassung an die Bestimmungen des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft sowie des dazugehörigen Protokolls zu Irland/Nordirland
Der in Artikel 126 des Austrittsabkommens vorgesehene Übergangszeitraum, während dessen das Unionsrecht weitgehend auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland anwendbar blieb, endete am 31. Dezember 2020.
Erwägungsgrund 3 32022R2046
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