Verordnung (EU) 2022/2046 der Kommission vom 24. Oktober 2022 zur Änderung der Anhänge der Verordnungen (EU) Nr. 1408/2013 zwecks Anpassung an die Bestimmungen des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft sowie des dazugehörigen Protokolls zu Irland/Nordirland
Um die Einhaltung der Bestimmungen des Austrittsabkommens und des Protokolls zu gewährleisten, müssen die in den Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 für das gesamte Vereinigte Königreich vorgesehenen kumulierten Höchstbeträge durch entsprechende Beträge allein für Nordirland ersetzt werden.
Erwägungsgrund 6 32022R2046
Erwägungsgrund 6 32022R2046Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen