Verordnung (EU) 2022/2046 der Kommission vom 24. Oktober 2022 zur Änderung der Anhänge der Verordnungen (EU) Nr. 1408/2013 zwecks Anpassung an die Bestimmungen des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft sowie des dazugehörigen Protokolls zu Irland/Nordirland
Artikel 10 des Protokolls sieht jedoch vor, dass in Bezug auf Maßnahmen, die den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen Nordirland und der Union beeinträchtigen, für das Vereinigte Königreich bestimmte in Anhang 5 des Protokolls aufgeführte Bestimmungen des Unionsrechts gelten.
Erwägungsgrund 4 32022R2046
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