Verordnung (EU) 2022/2046 der Kommission vom 24. Oktober 2022 zur Änderung der Anhänge der Verordnungen (EU) Nr. 1408/2013 zwecks Anpassung an die Bestimmungen des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft sowie des dazugehörigen Protokolls zu Irland/Nordirland
Um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, sollten die kumulierten Höchstbeträge für Nordirland anhand derselben Berechnungsmethode ermittelt werden, die bei den Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt der Abfassung der Anhänge herangezogen wurde.
Erwägungsgrund 7 32022R2046
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