Erwägungsgrund 11 32022R2195
Um eine breite Verfügbarkeit von UV-Filtern und damit einen angemessenen Sonnenschutz für die Verbraucher zu gewährleisten, legte die Industrie am 30. Juli 2021 eine Neuberechnung der Sicherheitsmarge vor, die ausschließlich auf der Verwendung von Homosalat in Gesichtsmitteln (Gesichtscreme und Pumpsprays) beruhte. Auf der Grundlage der von der Industrie vorgelegten Informationen und unter Berücksichtigung der Bedenken hinsichtlich der potenziell endokrinschädigenden Eigenschaften von Homosalat gab der SCCS am 2. Dezember 2021 ein wissenschaftliches Gutachten ab, in dem er zu dem Schluss kam, dass Homosalat als UV-Filter in Konzentrationen von bis zu 7,34 % sicher ist, wenn er in Gesichtsprodukten in Form von Creme oder Pumpspray verwendet wird. Daher sollte die Verwendung von Homosalat auf ausschließlich Gesichtsmittel (nicht sprühbare Mittel und Pumpsprays) beschränkt werden, und zwar bis zu einer Höchstkonzentration von 7,34 %. Die kombinierte Verwendung von Homosalat bis zu 0,5 % in allen kosmetischen Mitteln und bis zu 7,34 % in Gesichtsmitteln wird vom SCCS als nicht sicher angesehen, da die Sicherheitsmarge bei einer solchen kombinierten Verwendung unter 100 liegt.