Erwägungsgrund 20 32022R2195
Der Branche sollte eine angemessene Frist für die Anpassung an die neuen Anforderungen eingeräumt werden, darunter auch für die Änderung der Formulierung ihrer Produkte, damit sichergestellt ist, dass nur diejenigen kosmetischen Produkte, die die neuen Anforderungen erfüllen, in Verkehr gebracht werden. Zudem sollte der Branche auch eine angemessene Frist gewährt werden, um diejenigen Produkte vom Markt zu nehmen, die diesen Anforderungen nicht genügen. Was die neuen Beschränkungen für Homosalat betrifft, so stellt die Neuformulierung von Produkten, die diesen UV-Filter enthalten, eine technische Herausforderung dar, und es ist erforderlich, die Wirksamkeit des Sonnenschutzfaktors der umformulierten Produkte zu messen. Daher sollten der Industrie längere Übergangsfristen eingeräumt werden, damit Produkte, die Homosalat enthalten, den neuen Beschränkungen entsprechen.