Erwägungsgrund 14 32022R2195
2009 erhielt die Kommission von der Industrie ein Dossier, mit dem diese die sichere Verwendung von HAA299 (mikronisiert und nichtmikronisiert) in kosmetischen Mitteln unterstützte; 2012 wurde es durch zusätzliche Informationen untermauert. Der SCCS kam in einer Stellungnahme vom 23. September 2014 zu dem Schluss, dass die Verwendung von HAA299 in Nicht-Nanoform (mikronisiert oder nichtmikronisiert, mit einer Verteilung des Median-Partikeldurchmessers im Bereich um etwa 134 nm oder größer) in einer Konzentration von bis zu 10 % als UV-Filter in kosmetischen Mitteln kein Risiko einer systemischen Toxizität beim Menschen darstellt. Darüber hinaus erklärte der SCCS, dass seine Stellungnahme keine Sicherheitsbewertung von aus Nanopartikeln bestehendem HAA299 abdeckt.