Erwägungsgrund 16 32022R2195
Der SCCS kam in seiner Stellungnahme vom 26./27. Oktober 2021 zu dem Schluss, dass HAA299 in Nanoform mit den angegebenen Merkmalen (Mindestreinheit von 97 % oder mehr, Median-Partikeldurchmesser in Bezug auf die Partikelanzahl von 50 nm oder mehr) bei der Verwendung als UV-Filter in auf die Haut aufzutragenden kosmetischen Mitteln bis zu einer Höchstkonzentration von 10 % sicher ist. Angesichts der entzündlichen Wirkungen auf die Lunge bei akuter inhalativer Exposition gegenüber HAA299 (Nano) enthaltenden Produkten hat der SCCS die Verwendung von HAA299 (Nano) in Anwendungen, die durch Inhalation zur Exposition der Lunge des Verbrauchers führen können, nicht empfohlen.