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Um den Verwaltungsaufwand der Mitgliedstaaten zu verringern, sollten Ausnahmen von bestimmten regelmäßigen Datenübermittlungen zulässig sein, wenn der Beitrag eines Mitgliedstaats zum Gesamtwert dieser Daten auf Unionsebene gering ist oder das beobachtete Phänomen mit Blick auf die Gesamtproduktion des jeweiligen Mitgliedstaats vernachlässigbar ist.
Um den Verwaltungsaufwand bei der Datenerhebung zu reduzieren, sollten die Berichtspflichten möglichst einfach gehalten werden. Wenn Daten in Registern oder…
Auf begründeten Antrag eines Mitgliedstaats sollte die Kommission befugt sein, diesem Mitgliedstaat Ausnahmeregelungen für spezifische Verpflichtungen zu…
Falls die Durchführung dieser Verordnung erhebliche Anpassungen am nationalen statistischen System eines Mitgliedstaats erfordern würde, sollte die Kommission —…
Es muss dafür gesorgt werden, dass die Kommission Mitgliedstaaten von Teilen der Energiedatenerhebung befreien oder ausnehmen kann, die zu einem übermäßigen…
Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, Daten für bestimmte Statistiken auf zentraler Ebene zu erheben, um sie der Kommission zu übermitteln. Dies bedeutet,…
Die Unterschiede der in den einzelnen Mitgliedstaaten verfügbaren Informationen erschweren den Vergleich, und die Erfassung statistischer Daten sollte für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.