Erwägungsgrund 7 32022R2379
Europäische Statistiken über landwirtschaftliche Betriebsmittel und die landwirtschaftliche Erzeugung werden derzeit auf der Grundlage einer Reihe von Rechtsakten erhoben, erstellt und verbreitet. Der geltende Rechtsrahmen bietet weder eine angemessene Kohärenz zwischen den verschiedenen statistischen Bereichen, noch fördert er einen integrierten Ansatz für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von Agrarstatistiken, die die ökonomischen und umweltbezogenen Aspekte der Landwirtschaft abdecken. Mit der vorliegenden Verordnung sollen diese Rechtsakte zum Zwecke der Harmonisierung und Vergleichbarkeit von Informationen ersetzt und die Kohärenz und Koordinierung in der gesamten Agrarstatistik der Union sichergestellt, die Integration und Straffung der entsprechenden statistischen Verfahren erleichtert und ein ganzheitlicher Ansatz ermöglicht werden. Es ist daher erforderlich, die Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Richtlinie 96/16/EG des Rates aufzuheben. Die zahlreichen damit zusammenhängenden Vereinbarungen im Rahmen des Europäischen Statistischen Systems (ESS) und die „Gentlemen’s Agreements“ zwischen den nationalen statistischen Ämtern und der Kommission (Eurostat) über die Datenübertragung sollten in die vorliegende Verordnung aufgenommen werden, sofern nachgewiesen wurde, dass die Daten den Bedarf der Nutzer decken, die vereinbarte Methodik sachdienlich ist und die Daten von angemessener Qualität sind.