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Die Kommission prüft die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor auf der Grundlage der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates . Aus Gründen der Kohärenz mit den von der Europäischen Union finanzierten Stützungsmaßnahmen sollte die maximale Beihilfeintensität im Rahmen der vorliegenden Verordnung der maximalen Beihilfeintensität für dieselbe Art von Beihilfen gemäß Artikel 41 der Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates entsprechen.
Förderhilfen nach diesem Gesetz dürfen die jeweils zulässige Beihilfehöchstintensität von Förderhilfen gemäß Artikel 53 Absatz 6 bis 9, Artikel 54 Absatz 6 bis…
Die vorliegende Verordnung sollte für Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor gelten, die in der Vergangenheit von der Kommission systematisch genehmigt…
Durch das in der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Grundverordnung“) festgelegte Ziel der Gemeinsamen…
Die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) im Einklang mit den…
Abweichend davon sieht Artikel 95 Absatz 4 für bestimmte Arten von Vorhaben zusätzliche Prozentpunkte für die öffentlichen Beihilfen gemäß Anhang I der…
Die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 sieht in Artikel 95 Absatz 1 allgemeine Regeln in Bezug auf die Intensität der öffentlichen Beihilfen für die gesamten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.