Erwägungsgrund 12 32022R0312
Um Kontinuität zu gewährleisten und damit die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zügig angewandt werden können, sollte diese Verordnung aus Gründen der Dringlichkeit am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten —