Erwägungsgrund 7 32022R0312
Die Kommission sollte die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Eisenbahnsektor kontinuierlich analysieren und die Union sollte in der Lage sein, den Zeitraum, in dem die in der Verordnung (EU) 2020/1429 vorgesehenen Maßnahmen gelten, unverzüglich zu verlängern, falls die Beeinträchtigungen fortbestehen.