Erwägungsgrund 4 32022R0312
Das Fortbestehen der COVID-19-Pandemie und das Aufkommen sehr ansteckender und unvorhersehbarer Varianten, wie der COVID-19-Omikron-Variante können neue restriktive Maßnahmen erforderlich machen.
Das Fortbestehen der COVID-19-Pandemie und das Aufkommen sehr ansteckender und unvorhersehbarer Varianten, wie der COVID-19-Omikron-Variante können neue restriktive Maßnahmen erforderlich machen.