Erwägungsgrund 14 32022R0562
Wegen der Dringlichkeit, die Migrationsherausforderungen infolge der jüngsten militärischen Aggression der Russischen Föderation und die anhaltende Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit infolge der COVID-19-Pandemie zu bewältigen, wird es als angemessen angesehen, eine Ausnahme von der Achtwochenfrist nach Artikel 4 des dem EUV, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union vorzusehen.