Erwägungsgrund 6 32022R0562
Die Mitgliedstaaten sind auf beispiellose Weise von den Folgen der COVID-19-Pandemie betroffen. Die Gesamtauswirkungen dieser Pandemie bestanden darin, aufgrund des plötzlichen und erheblichen Anstiegs der öffentlichen Investitionen in die Gesundheitssysteme und andere Wirtschaftszweige eine enorme Belastung für die Haushalte der Mitgliedstaaten darzustellen. Damit ist auch die Gefahr verbunden, dass die Unterstützung für die am stärksten benachteiligten Personen nicht geleistet werden kann. Dadurch kam es zu einer Ausnahmesituation, die besondere Maßnahmen erforderte.