Erwägungsgrund 12 32022R0879
Es ist angezeigt, dem Rat Durchführungsbefugnisse zu übertragen, damit er im Wege von Durchführungsrechtsakten und nach Prüfung der einschlägigen Sachverhalte beschließen kann, ob die restriktiven Maßnahmen zu dem in dieser Verordnung genannten Zeitpunkt in Bezug auf eine oder mehrere in Anhang VI dieser Verordnung aufgeführte Organisationen anwendbar werden sollen.