Erwägungsgrund 17 32022R0879
Es ist notwendig, die Weiterleitung, die Beförderung oder den Weiterverkauf von über Pipelines aus Russland an einen Mitgliedstaat gelieferten Rohöls in andere Mitgliedstaaten oder in Drittländer zu verbieten sowie – nach einer Übergangszeit von acht Monaten – die Weiterleitung, die Beförderung oder den Weiterverkauf von Erdölerzeugnissen, die aus dem betreffenden Rohöl gewonnen werden, in andere Mitgliedstaaten zu verbieten. Aufgrund der besonderen Abhängigkeit Tschechiens von den betreffenden Erdölerzeugnissen sollte Tschechien eine zusätzliche Frist von zehn Monaten eingeräumt werden, um sich alternative Bezugsquellen zu sichern.