Erwägungsgrund 14 32022R0879
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/884 wird außerdem ein Verbot der Werbung für Produkte oder Dienstleistungen in Inhalten verhängt, die von russischen Medien unter ständiger Kontrolle der russischen Führung erstellt oder gesendet werden, sofern die entsprechenden Rundfunklizenzen ausgesetzt wurden.