Erwägungsgrund 6 32023R1428
Am 29. November 2018 veröffentlichte die Behörde eine öffentliche Aufforderung zur Übermittlung technischer und toxikologischer Daten über den Lebensmittelzusatzstoff E 471. So konnten die interessierten Parteien die von ihr verlangten Informationen für den Abschluss der Risikobewertung von E 471 als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln für alle Bevölkerungsgruppen übermitteln, und dessen Sicherheit bei der Verwendung in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen konnte bewertet werden.