Erwägungsgrund 8 32023R1428
Da der Lebensmittelzusatzstoff E 471 ohne Höchstmengenangabe („quantum satis“) in Lebensmittelkategorien zugelassen ist, für die Höchstgehalte für das Vorhandensein von Glycidylfettsäureestern festgelegt werden sollen oder bereits festgelegt wurden, sollten Höchstgehalte für Glycidylfettsäureester (ausgedrückt als Glycidol) im Lebensmittelzusatzstoff E 471 festgelegt werden, um das Inverkehrbringen unsicherer Lebensmittel zu vermeiden.