Erwägungsgrund 7 32023R1428
Im Jahr 2020 gab es eine RASFF-Meldung, weil hohe Mengen genotoxischer und karzinogener Glycidylfettsäureester (ausgedrückt als Glycidol) im Lebensmittelzusatzstoff E 471 festgestellt wurden, der bei der Herstellung eines Brotaufstrichs verwendet wird. Solange die Behörde keine Empfehlungen für die Festlegung von Höchstgrenzen für Glycidylfettsäureester in dem Lebensmittelzusatzstoff abgegeben hat, wurden aufgrund dieser Meldung Folgemaßnahmen im Rahmen von Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates ergriffen. Es wurden stark schwankende Konzentrationen und hohe Mengen von Glycidylestern (ausgedrückt als Glycidol) in handelsüblichen Proben des Lebensmittelzusatzstoffs nachgewiesen, die von der Industrie infolge der Aufforderung zur Datenübermittlung im selben Zeitraum analysiert wurden.