Erwägungsgrund 6 32023R1479
Um sicherzustellen, dass diese Verordnung weiterhin ihren Zweck erfüllt, sollte die Kommission innerhalb von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten eine Überprüfung ihres Anwendungsbereichs und ihrer Durchführung vornehmen und dem Europäischen Parlament und dem Rat über ihre Erkenntnisse Bericht erstatten. Dieser Überprüfung sollten gegebenenfalls entsprechende Legislativvorschläge beigefügt werden.