Erwägungsgrund 7 32023R1479
Das Verfahren für den Erlass autonomer Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Einklang mit der vorliegenden Verordnung lässt die fortgesetzte und ständige Ausübung der durch die Verträge übertragenen Politikgestaltungs-, Koordinierungs- und Beschlussfassungsaufgaben durch den Rat in Bezug auf die Durchführung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich unberührt.