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Die notifizierte Stelle führt unabhängige Überprüfungen durch. Diese unabhängigen Überprüfungen
erstrecken sich auf alle Tätigkeiten, Verfahren und Systeme des Wirtschaftsakteurs, die der Erfüllung der Sorgfaltspflichten gemäß den Artikeln 49, 50 und 52 dienen,
haben zum Ziel, die Konformität der Vorkehrungen von Wirtschaftsakteuren, die Batterien in Verkehr bringen, zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gemäß den Artikeln 49, 50 und 52 zu bestimmen,
umfassen gegebenenfalls Kontrollen bei Unternehmen und die Erhebung von Informationen bei Interessenträgern,
ermitteln Bereiche, in denen bei Wirtschaftsakteuren, die Batterien in Verkehr bringen, bezüglich ihrer Vorkehrungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten Raum für Verbesserungen besteht,
halten die im OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten für Audits vorgesehenen Grundsätze der Unabhängigkeit, Kompetenz und Rechenschaftspflicht ein.
Die notifizierte Stelle erstellt einen Bericht über die Überprüfung, in dem die gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels durchgeführten Maßnahmen und die dabei erzielten Ergebnisse erfasst werden. Wenn die Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten gemäß Artikel 48 den in den Artikeln 49, 50 und 52 genannten Pflichten entsprechen, erteilt die notifizierte Stelle eine Genehmigung.
„für Batterien geltende Sorgfaltspflichten“ die Pflichten eines Wirtschaftsakteurs in Bezug auf sein Managementsystem, das Risikomanagement, unabhängige…
der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten nach den Artikeln 48 bis 53;
Die in der Verordnung (EU) 2023/1542 festgelegten für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten beinhalten Anforderungen in Bezug auf die unabhängige Überprüfung…
Die Händler berücksichtigen die Anforderungen dieser Verordnung mit der gebührenden Sorgfalt, wenn sie eine Batterie auf dem Markt bereitstellen.
Die Erzeuger gewährleisten beim Inverkehrbringen und bei der Inbetriebnahme einer Batterie, auch für ihre eigenen Zwecke, dass die Batterie
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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