Erwägungsgrund 52 32023R1542
Damit Wirtschaftsakteure nachweisen und die zuständigen Behörden überprüfen können, dass die auf dem Markt bereitgestellten Batterien dieser Verordnung entsprechen, sind Verfahren für die Konformitätsbewertung vorzusehen. Im Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind Module für Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt, die abhängig von der Höhe des Risikos und dem geforderten Sicherheitsniveau weniger strenge bis sehr strenge Verfahren umfassen. Ist eine Konformitätsbewertung vorgeschrieben, so werden gemäß dem genannten Beschluss die für diese Bewertung anzuwendenden Verfahren unter diesen Modulen ausgewählt. Damit sichergestellt ist, dass Batterien dem in dieser Verordnung festgelegten neuen und komplexen CO2-Fußabdruck, den in dieser Verordnung festgelegten neuen und komplexen Anforderungen an den Rezyklatgehalt sowie den in dieser Verordnung festgelegten neuen und komplexen Sorgfaltspflichten entsprechen, sind solide Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich.